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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Karlsruhe

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Karlsruhe ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Karlsruhe und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Karlsruhe ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe ist nach Stuttgart und Mannheim die drittgrößte Stadt von Baden-Württemberg. Im Westen von Karlsruhe verläuft der Rhein, welcher auch die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bildet. Die Stadt Karlsruhe trägt auch den Beinamen Residenz des Rechts, da sich sowohl der Sitz des Bundesgerichtshofs, als auch der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes hier befinden. Nachfolgende Städte und Gemeinden grenzen an Karlsruhe: Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee, Weingarten (Baden), Pfinztal, Karlsbad, Waldbronn, Ettlingen, Rheinstetten, Hagenbach und Wörth am Rhein. Das Stadtbild wird geprägt durch den Turm des Karlsruher Schlosses, die evangelische Stadtkirche und das Rathaus.


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