Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Berlin ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Berlin und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Berlin ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Berlin ist die Bundeshauptstadt Deutschlands und ein eigenständiges Bundesland das sich im Zentrum von Brandenburg befindet. Die Stadt Berlin ist das Bevölkerungsreichste und die Flächenmäßig größte Stadt Deutschlands. Im Nordosten Berlins liegt die Hochebene des Barnim und im Südwesten die Hochebene des Teltow. Durch Berlin fließen die Spree und die Havel. An Berlin grenzt die Stadt Potsdam und die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Havelland, Oberhavel.