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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Leutenbach

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Leutenbach ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Leutenbach und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Leutenbach ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Leutenbach

Die Gemeinde Leutenbach liegt mit einer Fläche von 14,73km2 und rund 12.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und gehört zur stuttgarter Region und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Leutenbach besteht aus den Wohnbezirken Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein. Zu den angrenzdenden Gemeinden gehören Waiblingen, Schwaikheim, Winnenden, Backnang, Burgstetten und Affalterbach.

In Leutenbach finden regelmäßig Veranstaltungen statt, wie die Maifeier, das Straßenfest Leutenbacher Hocketse oder der Leutenbacher Weihnachtsmarkt.


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