Bestattungsfuhrwesen.Digital
Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Garmisch-Partenkirchen

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Garmisch-Partenkirchen ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Garmisch-Partenkirchen und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Garmisch-Partenkirchen ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen liegt mit einer Fläche von 205km2 und rund 30.000 Einwohnern im Bundesland Bayern und ist Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und Zentrum des Werdenfelser Landes. Garmisch-Partenkirchen gliedert sich in die Gemeinden Angerhütte, Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterberg, Gamshütte, Garmisch-Partenkirchen, Griesen, Gschwandt, Hintergraseck, Höfle, Kainzenbad, Kaltenbrunn, Knorrhütte, Kochelberg, Meilerhütte, Mittergraseck, Münchner Haus, Oberreintal, Petersbad, Reinthal, Rieß, Sankt Anton, Schachen, Schlattan, Schneefernerhaus, Schwaigwang, Sonnenbichl, Streichla, Vordergraseck Wamberg, Wank, Wettersteinalpe und Wildenau.

Zu den Sehenswürdigkeiten gehören unter anderem die Zugspitze, das Museum Aschenbrenner, das Kongresshaus Garmisch-Partenkirchen, die Alpspitze mit einer Aussichtsplattform, der Riessersee, das Königshaus am Schachen und die Alte Pfarrkirche St. Martin.


Anrufen

E-Mail