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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Neusäß

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Neusäß ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Neusäß und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Neusäß ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Neusäß

Neusäß ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg. Die umliegenden Gemeinden und Städte sind Aystetten, Stadtbergen, Gersthofen, Augsburg und Diedorf. Am Nordwestrand von Augsburg an der Schmutter grenzt der Naturpark Augsburg- Westliche Wälder an Neusäß an. Die Stadt bildet zusammen mit Stadtbergen, Friedberg, Königsbrunn und Gersthofen den Speckgürtel von Augsburg. Neusäß ist dabei im wesentlichen eine Wohngegend von Augsburg. Die Stadt besteht aus 7 Stadtteilen, welche ehemals eigenständige Dörfer waren. Diese sind Täfertingen, Westheim, Hammel, Hainhofen, Ottmarshausen, Steppach und Schlipsheim.


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