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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Rosenheim

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Rosenheim ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Rosenheim und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Rosenheim ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Rosenheim

Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt und liegt mit einer Fläche von 37,22km2 und rund 64.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland bzw. am Zusammenfluss von Mangfall und Inn. Umschlossen ist die Stadt vom Landkreis Rosenheim und auch dessen Verwaltungssitz. Mit seiner Einwohnerzahl ist Rosenheim die drittgrößte Stadt in Oberbayern.

Die Stadt glieder sich in die Stadtteile Innenstadt, West, Ost, Süd, Fürstätt, Westerndorf St. Peter, Happing, Aising und Pang. Diese gliedern sich wiederrum in die Gemeindeteile Aising, Aising-Schönau, Aisinger Landstraße, Aisingerwies, Au bei Happing, Au bei Rosenheim, Brucklach, Happing, Heilig Blut, Hohenofen, Kaltmühl, Kaltwies, Oberkaltbrunn, Oberwöhr, Pang, Pösling, Schlipfham, Schwaig, Stocka, Unterkaltbrunn, Westerndorf, Egarten, Erlenau, Fürstätt, Langenpfunzen, Mitterfeld, Rosenheim, Wehrfleck, Wernhardsberg und Westerndorf St.Peter.

Sehenswert ist das städtische Museum mit einer großen Sammlung über die Vor- und Frühgeschichte und Römerzeit Rosenheims bis ins 20. Jahrhundert. Das Innenstadtbild ist geprägt von zahlreichen Bürgerhäusern und einem historischen Marktplatz.


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