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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Straubing

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Straubing ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Straubing und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Straubing ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Straubing

Die bayrische Stadt Straubing liegt im Bezirk Niederbayern. Sie erstreckt sich auf  dem Gebiet des Gäubodens und wird von der Donau durchquert. An Straubing grenzen die Gemeinden Parkstetten, Bogen, Aiterhofen, Feldkirchen, Geiselhöring, Perkam, Atting und Kirchroth. Diese angrenzenden Gemeinden gehören allesamt zu dem Landkreis Straubing-Bogen. Zu den Sehenswürdigkeiten Straubings gehören der Stadtturm, das Herzogsschloss, die Wallfahrtskirche Sossau und nicht zuletzt der Tiergarten Straubing.


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