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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Finsterwalde

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Finsterwalde ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Finsterwalde und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Finsterwalde ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde liegt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster. Mit einer Fläche von 77,2 km2 und rund 16.220 Einwohnern ist sie der einwohnerreichste Ort im Landkreis. Überregionale Bekanntheit gewann die Stadt durch das Finsterwalder Sängerfest und trägt seitdem die Zusatzbezeichnung "Sängerstadt". Zu den Ortsteilen gehören Pechhütte und Sorno.

 


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