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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Forst

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Forst ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Forst und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Forst ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Forst

Die Kreisstadt des Landkreises Spree-Neiße Forst liegt in der Niederlausitz, an der Lausitzer Neiße. Forst erstreckt sich über eine Fläche von 110,7 km2 mit rund 18.164 Einwohnern. Die Stadt zeichnet sich durch eingetragene Denkmäler, z.B. Tuchfabriken, Kirchen und den Wasserturm als Wahrzeichen aus.


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