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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Jüterbog

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Jüterbog ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Jüterbog und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Jüterbog ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Jüterbog

Jüterbog liegt in Brandenburg im Landkreis Teltow-Fläming mit einer Fläche von 177 km2 und rund 12.400 Einwohnern. Das Stadtbild ist geprägt durch seinen historischen Stadtkern und gliedert sich in folgende Ortsteile: Fröhden, Grüna, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen unter anderem die Stadtkirche St. Nikolai, die Liebfrauenkirche, die Mönchenkirche und der Schlosspark als Naturdenkmal.

 


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