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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Kyritz

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Kyritz ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Kyritz und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Kyritz ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Kyritz

Kyritz, auch bekannt als Kyritz an der Knatter, ist eine Hansestadt in Brandenburg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Sie liegt im Nordwesten von Brandenburg. Kyritz erstreckt sich über eine Fläche von 157,38 km2 mit rund 9303 Einwohnern und gliedert sich in zehn Ortsteile: Berlitt, Bork, Drewen, Gantikow, Holzhausen, Kötzlin, Lellichow, Mechow, Rehfeld und Teetz-Ganz. Kyritz liegt in Prignitz, eine historische Landschaft im Nordwesten Brandenburgs. Den Beinamen "An der Knatter" hat die Stadt durch die früheren knatternden Geräusche der nicht mehr existierenden Wassermühlen.


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