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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Neuruppin

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Neuruppin ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Neuruppin und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Neuruppin ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Neuruppin

Die Kreisstadt Neuruppin liegt nördlich in Brandenburg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und gilt als traditioneller Hauptort des Ruppiner Landes. Sie ist auch bekannt als Fontanestadt, zum Gedenken an den Dichter Theodor Fontane. Mit einer Fläche von 305,25 km2 und rund 30.846 Einwohnern, gehört die Stadt zu den Flächengrößten Städten Deutschlands. Die Kernstadt gliedert sich in Neuruppin und Alt Ruppin auf und liegt mit seinen 13 Ortsteilen am Ruppiner See und erstreckt sich nördlich über was Waldgebiet "Ruppiner Schweiz" bis hin zur Wittstock-Ruppiner Heide. In Neuruppin findet man zahlreiche Kirchen, Denkmäler und weltliche Bauten, wie das Fontane Geburtshaus.


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