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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Neustadt (Dosse)

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Neustadt (Dosse) ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Neustadt (Dosse) und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Neustadt (Dosse) ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Neustadt (Dosse)

Die amtsangehörige Stadt Neustadt (Dosse) liegt in Brandenburg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und erstreckt sich über eine Fläche von 75,87 km2 mit rund 3460 Einwohnern. Die Stadt ist auch als Landgestüt Brandenburgs bekannt und bekam 2000 die Zusatzbezeichnung "Stadt der Pferde" verliehen. Die Stadt gliedert sich in drei Teile: Stadt Neustadt, den Ortsteil Roddahn und den Ortsteil Plänitz-Leddin. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen u.a. die Mumie des Ritters Kahlbutz, das Kutschenmuseum und der sowjetische Ehrenfriedhof.


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