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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Wahrenbrück

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Wahrenbrück ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Wahrenbrück und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Wahrenbrück ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Wahrenbrück

Der brandenburgische Ortsteil Wahrenbrück gehört zu der Stadt Uebigau-Wahrenbrück und liegt im Landkreis Elbe-Elster. 5km weiter nördlich findet man Bad Liebenwerda. Zu den Sehenswürdigkeiten von Wahrenbrück gehört die Stadtpfarrkirche aus dem 13.Jahrhundert, welche sich direkt im Zentrum befindet. Sehenswert ist auch die historische Elstermühle Wahrenbrück, gelegen an der kleinen Elster und angrenzend zum Kleinen Spreewald.

 


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