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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Bad Homburg v. d. Höhe

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Bad Homburg v. d. Höhe ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Bad Homburg v. d. Höhe und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Bad Homburg v. d. Höhe ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe liegt im Bundesland Hessen im Ballungsraum Rhein-Main. Sie grenzt an die Städte Friedrichsdorf, Rosbach vor der Höhe, Karben, Frankfurt am Main, Oberursel, Neu-Anspach und an die Gemeinde Wehrheim. Bekannt ist Bad Homburg v. d. Höhe vor allem als Kurstadt, dessen Kurbetrieb auch gleichzeitig wichtigster Wirtschaftszweig der Stadt ist. Einige bekannte Sehenswürdigkeiten der Stadt sind der Hirschgarten, das Schloss Bad Homburg, Kastell Saalburg  und diverse Heilquellen.


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