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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Groß-Gerau

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Groß-Gerau ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Groß-Gerau und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Groß-Gerau ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Groß-Gerau

Die Kreisstadt Groß-Gerau liegt in Hessen im Landkreis Groß-Gerau und ist das Mittelzentrum im Rhein-Main-Gebiet. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 54,48 km2 mit rund 25.300 Einwohnern. Groß-Gerau gliedert sich in die Stadtteile Berkach, Dornberg, Dornheim und Wallerstädten. Das Stadtbild wird im Zentrum geprägt von zahlreichen Fachwerkhäusern. Besonders in der Mainzer Straße, Schulstraße, Am Sandböhl und Frankfurter Straße.


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