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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Sassnitz

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Sassnitz ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Sassnitz und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Sassnitz ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Sassnitz

Der staatlich anerkannte Erholungsort Sassnitz liegt in Mecklenburg Vorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen, direkt an der Ostsee. Mit einer Fläche von 47,07 km2 hat Sassnitz rund 9400 Einwohner. Mit dem Stadtrecht was der Ort um 1957 erhielt, ist sie die zweitjüngste Stadt in Mecklenburg Vorpommern. Sie wird geprägt von den viele Buchenurwäldern und seine typische Bäderarchitektur. Angrenzend findet man die Kreideküste Stubbenkammer und Königsstuhl. Sie gliedert sich in folgende Ortsteile: Blieschow, Buddenhagen, Dargast, Drosevitz, Dubnitz, Klementelvitz, Mukran, Neu Mukran, Rusewase, Sassnitz, Staphel, Stubbenkammer, Werder und Wostevitz. Sehenswert ist hier das Haus Seerose und die Villar Hertha in der Altstadt und natürlich der Hafen.


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