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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Schwerin

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Schwerin ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Schwerin und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Schwerin ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Schwerin

Die Stadt Schwerin liegt im Westen von Mecklenburg-Vorpommern in einer Seenlandschaft. Bei Schwerin befinden sich unter anderem der Schweriner See, der Burgsee und der Heidensee, sowie auch einige Waldgebiete. An Schwerin grenzen die Gemeinden Leezen, Raben Steinfeld, Plate, Lübesse, Holthusen, Pampow, Klein Rogahn, Wittenförden, Brüsewitz, Pingelshagen, Klein Trebbow, Seehof und Lübstorf. Das Wahrzeichen von Schwerin ist das Schweriner Schloss. Einige weitere Sehenswürdigkeiten der Stadt sind die Siegessäule, das Altstädtische Rathaus, der Schweriner Dom, der Schweriner Fernsehturm und das Neustädtische Palais.


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