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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Ueckermünde

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Ueckermünde ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Ueckermünde und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Ueckermünde ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Ueckermünde

Die Hafenstadt Ueckermünde liegt im Osten von Mecklenburg-Vorpommern. In Ueckermünde liegt der Fluss Uecker, das Stettiner Haff und das Waldgebiet der Ueckermünder Heide. An Ueckermünde grenzen die Gemeinden Vogelsang-Warsin, Eggesin, Liepgarten, Lübs, Mönkebude und Grambin. Einige bekannte Sehenswürdigkeiten der Stadt sind die Ueckermünder Altstadt, der Stadthafen, die Marienkirche, der städtische Tierpark und ein Naturlehrpfad namens August Bartelt.


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