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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Bückeburg

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Bückeburg ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Bückeburg und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Bückeburg ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Bückeburg

Bückeburg befindet sich im niedersächsischen Landkreis Schaumburg. Bis 1918 war sie die Residenzstadt des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Die Stadt ist heute Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes. Die Stadt bietet Sehenswürdigkeiten wie das „Museum Bückeburg für Stadtgeschichte und Schaumburg-Lippische Landesgeschichte“ sowie das Hubschraubermuseum. Die Stadt besitzt eine reizvolle Innenstadt, mit dem Schloß Bückeburg, welches sich in einem ausgedehnten Park befindet, in dem man auch das Mausoleum findet. Ferner bietet Bückeburg die alte Jetenbirger Kirche und den Schaumburger Wald mit dem Jagdschloss Baum.


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