Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Aachen ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Aachen und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Aachen ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Die Stadt Aachen liegt am Rande des Rheinischen Schiefergebirges, im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. In der Nähe von Aachen befinden sich die Gebiete der Eifel, die Ardennen und das Hohe Venn. An Aachen grenzen unter anderem die Städte und Gemeinden Herzogenrath, Würselen, Eschweiler, Stolberg und Roetgen. Die Wahrzeichen der Stadt Aachen sind der Aachener Dom, das Rathaus und der Elisenbrunnen. Einige weitere Sehenswürdigkeiten der Stadt sind das Grashaus, das Büchelpalais, das Marschiertor, der Karlsbrunnen, der Elisengarten, die Burg Frankenberg und der Lousberg.