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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Gummersbach

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Gummersbach ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Gummersbach und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Gummersbach ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Gummersbach

Gummersbach liegt im Oberbergischen Kreise in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde früher auch als Lindenstadt bezeichnet, durch die von Linden gesäumte Allee, deshalb wurde sie auch Klein-Paris genannt. Sie unterhält Städtpartnerschaften zu la Roche-sur-Yon in Frankreich, Burg in Sachsen-Anhalt und Afandou auf Rhodos in Griechenland. Weiterhin pflegt sie eine Partnerschaft zu Lebork in Polen. Im heutigen Stadtzentrum steht die Burg die im 17 Jahrhundert erbaut wurde. In ihrer Nähe finden Sie auch den Oberbergischen Dom oder die Katholische Pfarrkirche St. Franziskus.


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