Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Herne ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Herne und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Herne ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Die Stadt Herne liegt im Bezirk Arnsberg und der Emscherniederung im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Durch das Stadtgebiet von Herne fließen unter anderem der Börniger Bach, der Sodinger Bach, der Storchengraben und der Roßbach. Direkte Nachbarstädte von Herne sind Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum und Gelsenkirchen. Das Wahrzeichen der Stadt Herne ist das Wasserschloss Strünkede im Stadtteil Baukau. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten von Herne sind die Pfarrkirche St. Bonifatius, der Kaiser-Wilhelm-Turm, der Gysenberger Wald, der Königsgruber Park und das Schloss Strünkede.