Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Herten ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Herten und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Herten ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Herten liegt in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet im Landkreis Recklinghausen und ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit einer Fläche von 37,33 km2 und rund 62.000 Einwohnern. Die Stadt gliedert sich auf in Scherlebeck, Langenbochum, Disteln, Paschenberg, Herten-Mitte, Herten-Südwest, Herten-Südost, Bertlich und Westerholt. Sehenswert ist das Wasserschloss Herten, die 30m hohen Wassertürme von Herten und das Schloss Westerholt.