Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Köln ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Köln und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Kölnins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Köln liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und grenzt unter anderem an die Städte und Gemeinden Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim. In der Nähe von Köln befinden sich das Bergische Land, die Eifel, das Rheinische Schiefergebirge und die Zülpicher Börde. Das berühmteste Wahrzeichen der Stadt ist der Kölner Dom St. Peter und Maria. Die bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt Köln sind der Römerturm, die Eigelsteintorburg, das Benediktinerkloster Groß St. Martin, die Hohenzollernbrücke und das Köln Triangle mit seiner Aussichtsplattform. Zu den städtischen Parks und Grünanlagen in Köln gehören der Botanischen Garten, der Blücherpark, der Rheinpark und die Kölner Grüngürtel.