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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Neuss

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Neuss ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Neuss und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Neuss ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Neuss

Die Stadt Neuss liegt am Rhein und der Erft, im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Nachbarstädte und Gemeinden von Neuss sind Düsseldorf, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst und Meerbusch. Das Wahrzeichen der Stadt Neuss ist das Quirinus-Münster mit dem kuppelförmigen Ostturm. Einige weitere Sehenswürdigkeiten sind die Marienkirche, das Obertor, der Wachturm am Reckberg, die St. Sebastianus Kirche und der Blutturm.


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