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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Ahrweiler

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Ahrweiler ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Ahrweiler und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Ahrweiler ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Ahrweiler

Ahrweiler liegt in Rheinland-Pfalz mit Verwaltungssitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Gebietskörperschaft erstreckt sich über eine Fläche von rund 790 km2 und rund 130.000 Einwohnern.

 


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