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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Neustadt a. d. Weinstr.

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Neustadt a. d. Weinstr. ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Neustadt a. d. Weinstr. und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Neustadt a. d. Weinstr. ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Neustadt a. d. Weinstr.

Neustadt an der Weinstraße liegt in Rheinland-Pfalz in der Nähe der Haardt, des Pfälzerwaldes und am Rande der Oberrheinischen Tiefebene. Die Stadt befindet sich mitten in dem pfälzischen Weinbaugebiet und wird von den beiden Flüssen Speyerbach und Rehbach durchquert. An Neustadt an der Weinstraße grenzen die Kleinstädte und Gemeinden Deidesheim, Ruppertsberg, Meckenheim, Haßloch, Maikammer, Lambrecht und Lindenberg. Bekannte Bauwerke der Stadt sind das Hambacher Schloss, der Elwetritschenbrunnen, das Haardter Schloss,  die Nikolauskirche und der König-Ludwig-Pavillon.


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