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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Osterburg

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Osterburgist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Osterburg und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Osterburg ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Osterburg

Die Hansestadt Osterburg liegt mit einer Fläche von 229,75 km2 und rund 10.000 Einwohnnern im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt. Osterburg teil sich auf in Osterburg, Osterburg mit den Wohnplätzen, Billerbeck, Kalandshofen, Schilddorf, Stadtrandsiedlung, Tornowshof, Dobbrun, Krumke, Zedau, Ballerstedt, Ballerstedt, Klein Ballerstedt, Düsedau, Düsedau, Calberwisch, Erxleben, Erxleben mit Wohnplatz Möckern, Polkau, Flessau, Flessau, Natterheide, Rönnebeck, Storbeck, Wollenrade, Gladigau, Gladigau, Orpensdorf, Schmersau, Königsmark, Königsmark mit Wohnplatz Packebusch, Rengerslage, Wasmerslage, Wolterslage mit den Wohnplätzen Blankensee und Rethhausen, Krevese, Krevese, Dequede, Polkern, Röthenberg, Meseberg, Meseberg mit den Wohnplätzen Berken, Lindenhof, Kattwinkel, Maierbusch, Ottos Hof 1, Ottos Hof 2 und Wenddorf, Rossau, Rossau mit den Wohnplätzen Groß Rossau, Klein Rossau und Geldberg, Schliecksdorf, Walsleben, Walsleben und Uchtenhagen.

Sehenswert in Osterburg ist das Kreismuseum. Zudem gilt die Altmark als Hochburg des Karnevals, seit 1994 wird jährlich ein Faschingsumzug mit zahlreichen Zuschauern.


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