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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Petersberg (Saalekreis)

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Petersberg (Saalekreis) ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in  Petersberg (Saalekreis) und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Petersberg (Saalekreis) ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Petersberg (Saalekreis)

Der Petersberg nahe Halle an der Saale im Gemeindegebiet von Petersberg ist die höchste Erhebung des Saalekreises in Sachsen-Anhalt. Sein Name leidet sich von der St.-Petrus-Kirche auf dem Berg her. Der Petersberg war bis ins 14. Jahrhundert als Lauterberg bekannt. Etwa 130 m südöstlich seines Gipfels liegt ein trigonometrischer Punkt auf 247,8 m Höhe. Er ist die höchste Erhebung des Halleschen Porphyrkomplexes. Mit der Stiftskirche St. Petrus ist das Kloster Petersberg ein ehemaliges Augustinerchorherrenstift. Eine evangelische Klosterkommunität der Christusbruderschaft Selbitz besteht seit 1999.


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