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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Schönebeck

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Schönebeck ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Schönebeck und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Schönebeck ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Schönebeck

Schönebeck (Elbe) liegt in Sachsen-Anhalt im Landkreis Salzlandkreis mit einer Fläche von 86 km2 und rund 31.000 Einwohnern. Die Stadt gliedert sich in die Ortsteile Bad Salzelmen, Elbenau, Felgeleben, Frohse, Grünewalde, Plötzky, Pretzien, Ranies, Schönebeck und Sachsenland. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen zahlreiche Bauwerke wie das Rathaus, der Marktbrunnen und zahlreiche Gedenkstätten.


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