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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Eppendorf

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Eppendorf ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Eppendorf und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Eppendorf ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Eppendorf

Die deutsche Gemeinde Eppendorf liegt mit einer Fläche von 33,88km2 und rund 4000 Einwohnern im sächsischen Landkreis nMittelsachsen. Bekannt ist die Stadt durch ihre größte Kirchdorfe Sachsens. Eppendorf gliedert sich in die beiden Gemeinden Kleinhartmannsdorf und Großwaltersdorf. Im Westen der Stadt grenzen die Gemeinden Oederan, Leubsdorf, Grünhainichen, im Süden Pockau-Lengefeld und im Osten Brand-Erbisdorf sowie Großhartmannsdorf.

Kultur und Sehenswürdigkeiten in Eppendorf

Sehenswert ist vor allem die älteste Dorfkirche Sachsen, die Pfarrkirche Eppendorf. Sie wurde 1865 geweiht und wurde nach den Plänen von Christian Friedrich Arnold erbaut.


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