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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Glaubitz

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Glaubitz ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Glaubitz und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Glaubitz ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Glaubitz

Die Gemeinde Glaubitz in Sachsen besitzt eine Fläche von 14km2 und rund 2300 Einwohnern. Sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz. Glaubitz gliedert sich in die Ortsteile Marksiedlitz, Radewitz, Glaubitz, Sageritz, Langenberg und Leuba sowie Buchau. Zu den angrenzenden Gemeinden gehören Zeithain, Wülknitz, Nünchritz und Großenhain im Landkreis Meißen.

Kultur und Sehenswürdigkeiten der Stadt Glaubitz

Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die Kirche Glaubitz, die Holländerwindmühle, das Schloss Glaubitz, der Wasserturm an der Straße nach Nünchritz, der Hexentanzplatz sowie der Seeberg.

 


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