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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Lauter-Bernsbach

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Lauter-Bernsbach ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Lauter-Bernsbach und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Lauter-Bernsbach ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Lauter-Bernsbach

Die Stadt Lauter-Bernsbach liegt mit seiner Fläche von 30,28km2 und rund 8628 Einwohnern im sächsischen Erzgebirgskreis. Lauter-Bernsbach gliedert sich in die Ortsteile Lauter, Bernsbach und Oberpfannenstiel. Zu den Nachbargemeinden gehören Aue-Bad Schlema, Schwarzenberg/Erzgeb., Lößnitz, Grünhain-Beierfeld Bockau.


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