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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Lichtentanne

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Lichtentanne ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Lichtentanne und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Lichtentanne ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Lichtentanne

Lichtentanne liegt in Sachsen im Landkreis Zwickau und liegt im oberen Tal der Pleißt mit einer Fläche von 27,32 km2 und rund 6500 Einwohnern. Die Gemeinde gliedert sich in die Teile Ebersbrunn, Lichtentanne, Schönfels, Altrottmannsdorf, Stenn und Thanhof. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen unter anderem das Gutshaus des Rittergutes Lichtentanne, die St.-Barbara-Kirche und die Burg Schönfels.


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