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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Eckernförde

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Eckernförde ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Eckernförde und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Eckernförde ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Eckernförde

Eckenförde liegt in Schlesweig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckenförde mit einer Fläche von rund 22 km2 und 22.000 Einwohnern. Die Stadt gehört zum ehemaligen Herzogtum Schleswig und gliedert sich in folgende Stadtteile: Borby, Carlshöhe, Grasholz, Louisenberg, Marienthal, Sandkrug, Schnaap und Wilhelmsthal. Das Stadtbild ist geprägt durch seine engen Gassen in der Altstadt und restaurierten Fischerhäusern und der Rathausmarkt.


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