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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Flensburg

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Flensburg ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Flensburg und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Flensburg ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Flensburg

Flensburg liegt in Norden von Schleswig-Holstein und unmittelbar an der Grenze zu Dänemark. Das Gebiet von Flensburg befindet sich in der Flensburger Förde.  In der näheren Umgebung der Stadt Flensburg liegen die Friesischen Berge, die Marienberge und die Halbinsel Angeln. An Flensburg grenzen die Städte und Gemeinden Glücksburg, Wees, Maasbüll, Hürup, Tastrup, Freienwill, Handewitt,  Harrislee und die Kommune Aabenraa. Wahrzeichen der Stadt Flensburg ist das Nordertor. Bekannte Bauwerke der Stadt sind die Johanniskirche, die Heiliggeistkirche, das Kompagnietor, die Bergmühle und die Schiffbrücke. Einige weitere Sehenswürdigkeiten von Flensburg sind zum Beispiel die Flensburger Förde, der Klueser Wald und die Hafenspitze.


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