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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Heiligenhafen

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Heiligenhafen ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Heiligenhafen und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Heiligenhafen ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Heiligenhafen

Die Kleinstadt Heiligenhafen liegt mit einer Fläche von 18,32km2 und rund 9200 Einwohnern im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein, auf der Halbinsel Wagrien an der Ostsee.

Zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt zählen die Große Bürgergilde zu Heiligenhafen, das Heimatmuseum Heiligenhafe mit historischen Einblicken in die Stadtgeschichte.


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