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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Kaltenkirchen

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Kaltenkirchen ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Kaltenkirchen und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Kaltenkirchen ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Kaltenkirchen

Kaltenkirchen befindet sich Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Sie gehört zur Metropolregion Hamburg und pflegt Städtepartnerschaften zu Kalisz in Polen, Putlitz in Brandenburg und Apenrade in Dänemark. Kaltenkirchen bietet verschiedene Kulturdenkmäler, die KZ-Gedenkstätte Moorkaten und ein Erlebnisbad mit großem Warmwasserfreibad.


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