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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Lübeck

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Lübeck ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Lübeck und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Lübeck ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Die Stadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck liegt im Südosten von Schleswig-Holstein und grenzt direkt an die Metropolregion Hamburg. Die Stadt Lübeck trägt auch die Beinamen "Stadt der Sieben Türme“ und "Tor zum Norden“. In Lübeck und Umgebung liegt die Norddeutschen Tiefebene, der Elbe-Lübeck-Kanal und das Ostholsteiner Hügelland. An die Stadt Lübeck grenzen unter anderem die Städte und Gemeinden Dassow,  Selmsdorf, Lüdersdorf, Klempau, Krummesse, Rondeshagen, Bliestorf, Klein Wesenberg, Wesenberg, Hamberge, Badendorf, Stockelsdorf  und Bad Schwartau. Das Stadtbild von Lübeck wurde maßgeblich von den sieben Kirchtürmen der Stadtkirchen geprägt. Dies sind die Marienkirche, die St. Jakobikirche, die Petrikirche, die Aegidienkirche und der Lübecker Dom. Das Wahrzeichen von Lübeck ist das Holstentor.


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