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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Altenburg

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Altenburg ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Altenburg und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Altenburg ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Altenburg

Die Stadt Altenburg liegt im Osten von Thüringen in der Metropolregion des  Sachsendreiecks (Region zwischen Chemnitz-Zwickau, Dresden und Leipzig-Halle). Durch Altenburg fließen die Gewässer Deutscher Bach, Pleiße und Blaue Flut. An die Stadt Altenburg grenzen die Städte und Gemeinden Meuselwitz, Gerstenberg, Windischleuba, Nobitz, Saara, Altkirchen, Göhren, Lödla und Rositz. Zu den Sehenswürdigkeiten von Altenburg gehören das Schlosses Altenburg, der Skatbrunnen, die Bartholomäkirche, der Pohlhof, das Seckendorffsche Palais, der Schlosspark und die Herzogin-Agnes-Gedächtniskirche. Wahrzeichen der Stadt sind die romanischen Türme der Marienkirche mit ihren Roten Spitzen.


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