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Bestattungsfuhrwesen
in Deutschland

Bestattungsfuhrwesen in Artern

Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Artern ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Artern und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Artern ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.

Artern

Die Kleinstadt Artern liegt mit einer Fläche von 45,05km2 und rund 7000 Einwohnern im thüringischen Kyffhäuserkreis und befindet sich an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Die Stadt gliedert sich in die Stadtteile Heygendorf, Kachstedt, Schönfeld und Voigtstedt.

Sehenswürdigkeiten und Kultur von Artern

Zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt gehören die St.-Veits-Kirche aus dem 13. Jahrhundert, die Marienkirche aus dem 12. Jahrhundert. Einen Besuch Wert ist vor allem der Natur- und Kräutergarten am ehemaligen Westbahnhof. Dort können über Naturwege der Germanengarten, Klostergarten, Färbergarten, die Kräuterschnecke und Streuobstwieser, die Wildblumenwiese, das Reich der Artemisia den Garten der Besonderheiten und den Feng-Shui Garten besichtigt werden.


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