Die Vorraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in Weimar ist die eindeutige Feststellung des Todes und die Ausstellung eines Totenscheines von einem Arzt. In der Regel findet eine Überführung zwischen dem Ort des Verstorbenen in Weimar und dem Bestattungshaus statt. Dabei können die Überführungen regional, aber auch überregional stattfinden. Das Zeitfenster, indem eine Überführung stattfinden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 24-36h. Überführungen von Weimar ins Ausland sind möglich, wenn ein mehrsprachiger Leichenpass vorhanden ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können.
Die Stadt Weimar liegt im Bundesland Thüringen. Die Weimarer Landschaft wurde durch die Nähe zum Thüringer Becken, den Ettersberg und das Tannrodaer Waldland geprägt. An die Stadt Weimar grenzen unter anderem die Gemeinden Berlstedt, Ettersburg, Kleinobringen, Heichelheim, Großobringen, Wohlsborn, Kromsdorf, Umpferstedt, Mellingen, Buchfart, Hetschburg, Troistedt, Nohra und Hopfgarten. Einige bekannte Sehenswürdigkeiten der Stadt sind das Wittumspalais, das Schloss und der Park Belvedere, die Stadtkirche St. Peter und Paul, das Weimarer Rathaus und nicht zuletzt der Neptunbrunnen.